Das Wichtigste in 60 Sekunden

Die EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 ist der gemeinsame Rechtsrahmen für alle Biozidprodukte in Europa – von Rodentiziden (Produktart 14) bis Insektiziden (Produktart 18). 2026 wirken sich gleich mehrere Entwicklungen auf die Praxis aus: In Österreich gilt seit 1. Jänner 2026 die Sachkundepflicht für antikoagulante Rodentizide (Rodentizidsachkundeverordnung). In Deutschland laufen die Zulassungen antikoagulanter Rodentizide zum 30. Juni 2026 aus und werden mit deutlich strengeren Auflagen fortgeführt – darunter das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung. Auf EU-Ebene läuft die Neubewertung der antikoagulanten Wirkstoffe, deren Genehmigungen bis 31. Dezember 2026 verlängert wurden. Wer beruflich mit Bioziden arbeitet, braucht 2026 vor allem drei Dinge: gültige Sachkunde, saubere Befallsermittlung und lückenlose Dokumentation.

Was ist die EU-Biozidverordnung 528/2012 – und warum betrifft sie jeden Kammerjäger?

Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – oft als BPR (Biocidal Products Regulation) abgekürzt – regelt EU-weit, welche Biozidprodukte auf den Markt dürfen und wie sie verwendet werden. Sie gilt in Österreich und Deutschland unmittelbar, also ohne dass ein nationales Gesetz sie erst übernehmen müsste. Für die Schädlingsbekämpfung sind vor allem zwei Produktarten relevant:

  • PT 14 – Rodentizide: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren.
  • PT 18 – Insektizide und Akarizide: Produkte gegen Insekten, Spinnentiere und andere Arthropoden.

Das zweistufige Zulassungssystem

Die Verordnung arbeitet zweistufig: Zuerst wird der Wirkstoff auf EU-Ebene genehmigt und in die Unionsliste genehmigter Wirkstoffe aufgenommen. Danach braucht jedes einzelne Produkt eine Zulassung – in der Regel national bei der zuständigen Behörde, wahlweise per gegenseitiger Anerkennung in weiteren Mitgliedstaaten oder als Unionszulassung. In Deutschland ist die BAuA zuständige Zulassungsstelle, in Österreich läuft der Vollzug über das Biozidproduktegesetz (BGBl. I Nr. 105/2013).

Wichtig für die Praxis: Die konkreten Pflichten – wer ein Produkt verwenden darf, wie kontrolliert und dokumentiert werden muss – stehen in den Zulassungsbescheiden und Verwendungsbestimmungen des jeweiligen Produkts. Ändert die Behörde die Zulassungsauflagen, ändert sich Ihr Arbeitsalltag, ohne dass ein neues Gesetz beschlossen wird. Genau das passiert 2026.

Hintergrund: Review-Programm läuft bis 2030

Viele Biozid-Wirkstoffe stammen noch aus der Zeit vor der Verordnung und werden im sogenannten Review-Programm systematisch neu bewertet. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1398 hat die EU-Kommission dieses Arbeitsprogramm bis 31. Dezember 2030 verlängert. Für die Branche heißt das: Die Neubewertungen – und damit neue Auflagen – kommen schrittweise weiter. 2026 ist ein Etappenjahr, kein Schlusspunkt.

Was ändert sich 2026 konkret?

Drei Ebenen greifen 2026 ineinander – EU, Deutschland und Österreich:

1. EU: Neubewertung der antikoagulanten Wirkstoffe

Die Genehmigungen der antikoagulanten Wirkstoffe (u. a. Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon, Flocoumafen, Coumatetralyl, Chlorophacinon) wären ursprünglich Mitte 2024 ausgelaufen. Sie wurden per EU-Beschluss bis 31. Dezember 2026 verlängert, damit die laufende Neubewertung abgeschlossen werden kann. Das Ergebnis dieser Bewertung bestimmt, unter welchen Bedingungen Antikoagulanzien langfristig verfügbar bleiben.

2. Deutschland: Neue Zulassungsauflagen ab 30. Juni 2026

Die deutschen Zulassungen antikoagulanter Rodentizide wurden zuletzt unverändert bis 30. Juni 2026 verlängert. Mit der anschließenden Verlängerungsentscheidung gelten laut BAuA neue Kernauflagen:

  • Nur noch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde (gemäß Gefahrstoffverordnung und ChemBiozidDV) dürfen antikoagulante Rodentizide einsetzen.
  • Befallsermittlung vor jeder Anwendung wird Pflicht – die Ausnahmen für die befallsunabhängige Dauerbeköderung entfallen. Details dazu im eigenen Ratgeber: BAuA-Gesetzesänderung 2026 – das Ende der Dauerbeköderung.
  • Verschärfter Gewässerschutz: Im Umkreis von 5 Metern zu oberirdischen Gewässern und Wasserableitungssystemen im Außenbereich sind manipulationssichere Köderstationen vorgeschrieben; in der Kanalisation nur noch Stationen, die den Kontakt zwischen Köder und Wasser verhindern.

Für Produkte mit alter Zulassung gelten nach Artikel 52 der Biozidverordnung Übergangsfristen: in der Regel 180 Tage Abverkauf plus 180 Tage Aufbrauch – nach den alten Anwendungsbestimmungen. Verbindlich ist immer der konkrete Zulassungsbescheid.

3. Österreich: Sachkundepflicht seit 1. Jänner 2026

Österreich hat mit der Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl. II Nr. 246/2024) einen eigenen Meilenstein gesetzt: Seit 1. Jänner 2026 sind Erwerb, berufsmäßige Verwendung und Vertrieb antikoagulanter Rodentizide nur noch mit Sachkundenachweis erlaubt – Details im nächsten Abschnitt.

Österreich im Detail: Rodentizidsachkundeverordnung und Gewerberecht

Sachkundenachweis: Wer, wofür, wie lange gültig

Die Rodentizidsachkundeverordnung stützt sich auf das Biozidproduktegesetz und gilt seit 1. Jänner 2026. Die wichtigsten Punkte:

  • Sachkundepflichtig sind Erwerb, berufsmäßige Verwendung und Vertrieb antikoagulanter Rodentizide – und auch die Lagerung gilt als Verwendung.
  • Der Nachweis ist 6 Jahre gültig und wird über anerkannte Kurse erworben, etwa bei AGES, Landwirtschaftskammer oder WIFI (online oder in Präsenz).
  • Übergangsregel: Bestehende Lagerbestände durften noch bis 30. Juni 2026 ohne Sachkundenachweis verwendet und gelagert werden – diese Frist ist inzwischen abgelaufen.
  • Auch Händler und Onlineshops müssen die Sachkunde ihrer Käufer prüfen.

Für private Verwender sind antikoagulante Rodentizide nicht mehr zugelassen. Für gewerbliche Schädlingsbekämpfer gilt zusätzlich das Gewerberecht: Schädlingsbekämpfung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 58 GewO), die Begasung mit sehr giftigen Gasen ist gesondert geregelt (§ 128 GewO).

Lagerung nicht vergessen

Ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Auch wer antikoagulante Köder nur im Fahrzeug oder Lager vorrätig hält, verwendet sie im Sinne der Verordnung – und braucht dafür den Sachkundenachweis. Prüfen Sie, ob alle Mitarbeiter, die Zugriff auf das Lager haben, über einen gültigen Nachweis verfügen.

Deutschland im Detail: ChemBiozidDV, GefStoffV und TRGS 540

Selbstbedienungsverbot und Abgaberegeln seit 1. Jänner 2025

Die deutsche Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) hat den Handel neu geordnet: Seit 1. Jänner 2025 dürfen Produkte der Produktarten 14, 18 und 21 sowie alle Produkte mit eingeschränkter Verwenderkategorie nur noch ohne freien Käuferzugriff abgegeben werden (§ 10 ChemBiozidDV). Die Abgabe setzt sachkundiges Personal voraus, für bestimmte Produktarten ist ein Abgabegespräch vorgeschrieben. Das betrifft auch den Versand- und Onlinehandel.

Gefahrstoffverordnung: Sachkunde neu geregelt

Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 5. Dezember 2024) wurde die Sachkunde für die Rodentizid-Anwendung neu gefasst; die frühere pauschale Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde gilt nicht mehr. Für bestimmte Gruppen – etwa Landwirte, die im eigenen Betrieb ausbringen – bestehen Übergangsfristen bis 28. Juli 2030.

TRGS 540 ersetzt die TRGS 523

Im September 2025 wurde die TRGS 540 „Verwendung von Biozid-Produkten – Grundanforderungen“ veröffentlicht. Sie löst die fast 30 Jahre alte TRGS 523 ab und richtet das technische Regelwerk an der EU-Biozidverordnung aus. Eine ergänzende TRGS 541 zur sachkundepflichtigen Verwendung ist in Arbeit. Wer Biozide beruflich einsetzt, sollte die neuen Regeln in seine Gefährdungsbeurteilung und Schulungsunterlagen übernehmen.

Zeitleiste: Die wichtigsten Fristen der Biozidverordnung 2026

Datum Was gilt
01.01.2025 Deutschland: Selbstbedienungsverbot und Abgaberegeln der ChemBiozidDV (§§ 10–13) gelten für PT 14, 18 und 21.
09/2025 Deutschland: TRGS 540 ersetzt die TRGS 523 als technisches Regelwerk für Biozid-Produkte.
01.01.2026 Österreich: Rodentizidsachkundeverordnung in Kraft – Sachkundepflicht für Erwerb, Verwendung, Lagerung und Vertrieb antikoagulanter Rodentizide.
30.06.2026 Österreich: Ende der Übergangsfrist für Lagerbestände ohne Sachkundenachweis. Deutschland: Ablauf der verlängerten Rodentizid-Zulassungen – danach neue Auflagen (Befallsermittlung, Ende der Dauerbeköderung, Gewässerschutz).
31.12.2026 EU: Verlängerte Genehmigungen der antikoagulanten Wirkstoffe laufen aus – Ergebnis der Neubewertung wird maßgeblich.
31.12.2030 EU: Zieldatum für den Abschluss des Review-Programms zur Neubewertung alter Biozid-Wirkstoffe (VO (EU) 2024/1398).

Hinweis: Verbindlich sind die jeweiligen Rechtstexte und die produktspezifischen Zulassungsbescheide der BAuA (Deutschland) bzw. der österreichischen Behörden. Dieser Überblick ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihre Pflichten in der Praxis: Sachkunde, Befallsermittlung, Dokumentation

Was bedeutet die Biozidverordnung 2026 im Tagesgeschäft? Drei Pflichtenkreise sollten Sie im Griff haben:

1. Sachkunde nachweisen und aktuell halten

In Österreich brauchen alle, die antikoagulante Rodentizide kaufen, lagern oder anwenden, den Sachkundenachweis nach der Rodentizidsachkundeverordnung – gültig 6 Jahre, danach Auffrischung. In Deutschland dürfen antikoagulante Rodentizide künftig nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde eingesetzt werden. Halten Sie die Nachweise Ihrer Techniker zentral fest, inklusive Ablaufdatum.

2. Befall ermitteln, bevor Gift ausgelegt wird

Die Zulassungen verlangen eine Befallsermittlung vor der Anwendung – per Sichtkontrolle, Non-Tox-Monitoring oder digitalen Systemen. Die Bekämpfung selbst ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme mit regelmäßigen Kontrollen, kein Dauerzustand. Wie die Trennung von Monitoring und Bekämpfung konkret aussieht, lesen Sie im Ratgeber zum Dauerbeköderungs-Verbot.

3. Lückenlos dokumentieren

Befund vor der Maßnahme, Kontrollen mit Datum und Ergebnis, eingesetzte Wirkstoffe und Mengen, Anwendungsorte, Abschluss und Köderrücknahme: Diese Kette müssen Sie gegenüber Auftraggebern, Auditoren und Behörden nachweisen können. Gerade bei Kunden aus der Lebensmittelbranche (IFS, BRC, AMA-Gütesiegel) wird die Dokumentation zum zentralen Prüfpunkt.

Checkliste: Biozidverordnung 2026 im Betrieb umsetzen

Compliance-Check für Ihren Betrieb

  • Alle Techniker haben einen gültigen Sachkundenachweis – inklusive Ablaufdatum dokumentiert?
  • Lager und Fahrzeugbestände geprüft: nur zugelassene Produkte, Zugriff nur für Sachkundige?
  • Abverkaufs- und Aufbrauchfristen für Bestandsprodukte im Blick (Zulassungsbescheide geprüft)?
  • Befallsermittlung vor jeder Rodentizid-Anwendung ist als fester Prozessschritt etabliert?
  • Köderstationen an Gewässern und in Kanälen erfüllen die neuen Schutzanforderungen?
  • Dokumentation deckt die volle Kette ab: Befund, Kontrollen, Wirkstoffe, Abschluss, Rücknahme?
  • Gefährdungsbeurteilung und Schulungsunterlagen an TRGS 540 angepasst (Deutschland)?
  • Kunden über die neue Rechtslage informiert und Serviceverträge angepasst?

Digitale Dokumentation: Der einfachste Weg zur Nachweispflicht

Die Biozidverordnung 2026 macht die Dokumentation vom lästigen Anhang zum Kern der Compliance. Wer Befunde, Kontrollen und Wirkstoffe noch auf Papier oder in Excel-Listen festhält, riskiert Lücken – und Lücken sind bei Audits das erste, was auffällt.

Mit einer digitalen Lösung wie PestDesk erfassen Sie Befallsnachweise mit Foto und Zeitstempel direkt am Smartphone, sehen alle Monitoringpunkte auf dem digitalen Fallenplan, dokumentieren Wirkstoffe und Mengen je Einsatz und erstellen professionelle Berichte für Auftraggeber und Auditoren – ohne Zettelwirtschaft. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Sachkundigen; die Software sorgt dafür, dass der Nachweis lückenlos ist.

Häufige Fragen zur Biozidverordnung 2026

Was regelt die EU-Biozidverordnung 528/2012?

Die EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten in der gesamten EU – darunter Rodentizide (Produktart 14) und Insektizide (Produktart 18). Das System ist zweistufig: Wirkstoffe werden auf EU-Ebene genehmigt, die einzelnen Produkte anschließend national zugelassen. In Österreich und Deutschland gilt die Verordnung unmittelbar; ergänzend regeln nationale Vorschriften wie das österreichische Biozidproduktegesetz oder die deutsche ChemBiozidDV Details zu Abgabe, Sachkunde und Vollzug.

Was ändert sich 2026 durch die Biozidverordnung für Schädlingsbekämpfer?

2026 greifen mehrere Änderungen zugleich: In Österreich gilt seit 1. Jänner 2026 eine Sachkundepflicht für Erwerb, berufsmäßige Verwendung und Vertrieb antikoagulanter Rodentizide. In Deutschland laufen die Zulassungen antikoagulanter Rodentizide zum 30. Juni 2026 aus und werden mit strengeren Auflagen neu erteilt – unter anderem Befallsermittlung vor jeder Anwendung, Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung und verschärfter Gewässerschutz. Auf EU-Ebene wurden die Wirkstoffgenehmigungen der Antikoagulanzien bis 31. Dezember 2026 verlängert, um die Neubewertung abzuschließen.

Wer braucht in Österreich ab 2026 einen Sachkundenachweis für Rodentizide?

Seit 1. Jänner 2026 braucht in Österreich jeder einen Sachkundenachweis, der antikoagulante Rodentizide erwirbt, berufsmäßig verwendet, lagert oder vertreibt – so regelt es die Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl. II Nr. 246/2024). Der Nachweis ist sechs Jahre gültig und wird über anerkannte Kurse erworben, etwa bei AGES, Landwirtschaftskammer oder WIFI. Für bestehende Lagerbestände galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026. Auch die Lagerung gilt als Verwendung und ist damit sachkundepflichtig.

Wie lange dürfen alte Rodentizid-Produkte in Deutschland noch verwendet werden?

Nach Artikel 52 der EU-Biozidverordnung gelten nach dem Ende einer Zulassung in der Regel bis zu 180 Tage für den weiteren Verkauf und weitere 180 Tage für den Aufbrauch vorhandener Bestände. Für antikoagulante Rodentizide, deren deutsche Zulassungen zum 30. Juni 2026 auslaufen, bedeutet das: Abverkauf voraussichtlich bis Ende Dezember 2026, Aufbrauch bis Mitte 2027 – jeweils nach den alten Anwendungsbestimmungen des Produkts. Verbindlich sind immer die Fristen im konkreten Zulassungsbescheid.

Gilt die Biozidverordnung auch für Insektizide?

Ja. Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden bilden die Produktart 18 (PT 18) der EU-Biozidverordnung 528/2012 und durchlaufen dasselbe zweistufige Zulassungsverfahren wie Rodentizide. In Deutschland gilt seit 1. Jänner 2025 zudem das Selbstbedienungsverbot der ChemBiozidDV: Produkte der Produktarten 14, 18 und 21 dürfen im Handel nur noch ohne freien Käuferzugriff abgegeben werden, für die Abgabe ist sachkundiges Personal erforderlich.

Welche Dokumentation verlangt die Biozidverordnung von Schädlingsbekämpfern?

Die Dokumentationspflichten ergeben sich vor allem aus den Zulassungsbescheiden und Verwendungsbestimmungen der einzelnen Produkte sowie aus fachlichen Vorgaben wie der Guten fachlichen Anwendung (GfA) der BAuA. In der Praxis heißt das: Befallsermittlung vor der Anwendung dokumentieren, Kontrollen während der Bekämpfung mit Datum und Befund festhalten, eingesetzte Wirkstoffe, Mengen und Anwendungsorte erfassen und den Abschluss der Maßnahme inklusive Köderrücknahme nachweisen. Bei Audits nach IFS, BRC oder AMA-Gütesiegel wird genau diese Kette geprüft.

PD
PestDesk Redaktion Geschrieben in Zusammenarbeit mit österreichischen Schädlingsbekämpfern. Quellen: EU-Biozidverordnung 528/2012, Rodentizidsachkundeverordnung BGBl. II Nr. 246/2024, BAuA- und LAVES-Mitteilungen 2025/2026.

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