Das Wichtigste in 60 Sekunden

Mit den ab 1. Juli 2026 neu erteilten Zulassungen dürfen antikoagulante Giftköder nicht mehr vorbeugend und dauerhaft ausgelegt werden – bekämpft wird nur noch bei nachgewiesenem Befall, zeitlich begrenzt und mit vollständiger Köderrücknahme. Der Dauerbetrieb an den Monitoringpunkten wird damit giftfrei. Die Werkzeuge dafür gibt es längst: Non-Tox-Köder in den vorhandenen Stationen liefern den Befallsnachweis, mechanische Schlagfallen wirken sofort und ohne Wirkstoff, digitale Fallensensorik meldet Aktivität automatisch und spart Kontrollfahrten, und bauliche Prävention nimmt dem Befall die Grundlage. Wer jetzt seine Serviceverträge von „pauschaler Beköderung“ auf „dokumentiertes Monitoring plus anlassbezogene Bekämpfung“ umstellt, arbeitet nicht nur regelkonform – er verkauft eine sichtbar bessere Leistung.

Ausgangslage: Warum die Dauerbeköderung ausläuft

Kurz zusammengefasst: Antikoagulanzien der zweiten Generation gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch. Die EU-Neubewertung führte dazu, dass die nationalen Behörden die Zulassungsbedingungen grundlegend verschärft haben – in Deutschland die BAuA, in Österreich wirkt die Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen (in Kraft seit 1. April 2026) in dieselbe Richtung. Kern der neuen Regeln: kein Gift ohne dokumentierten Befallsnachweis, Kontrollen nach Zulassungsbescheid, begrenzte Bekämpfungsdauer, vollständige Köderrücknahme.

Die Fristen, Wirkstoffe und Übergangsregeln im Detail – inklusive Abverkaufs- und Aufbrauchfristen nach Art. 52 der EU-Biozidverordnung – behandelt unser Artikel zur BAuA-Gesetzesänderung 2026. Hier geht es um die praktische Seite: Womit arbeiten Sie ab jetzt im Dauerbetrieb?

Werkzeug 1: Non-Tox-Köder – die direkte Nachfolge in der Köderstation

Der einfachste Umstieg: Die vorhandenen Köderstationen bleiben stehen, statt Giftköder kommt ein wirkstofffreier Monitoring-Köder hinein. Non-Tox-Köder sind in Konsistenz und Attraktivität den Giftködern nachempfunden – Nager nehmen sie genauso an. Der Befraß zeigt die Aktivität, ohne dass ein Wirkstoff in die Umwelt gelangt.

  • Vorteile: vorhandene Stationen und Routen bleiben nutzbar, eindeutiger Befallsnachweis (Befraß, oft mit Zahnspuren), keine Gefahr für Nichtzielarten, keine Sachkunde-Hürde für das reine Monitoring.
  • Worauf achten: Köder regelmäßig tauschen (Attraktivität lässt nach, Schimmel), Befraß je Station dokumentieren – erst die Dokumentation macht aus dem angefressenen Köder einen belastbaren Befallsnachweis.
  • Praxis-Tipp: Manche Non-Tox-Köder enthalten fluoreszierende Marker; Kotspuren lassen sich dann per UV-Lampe zuordnen und Laufwege sichtbar machen.

Werkzeug 2: Mechanische Schlagfallen – sofortige Wirkung ohne Wirkstoff

Schlagfallen in geschlossenen Stationen sind das zweite Standbein: Sie überwachen nicht nur, sie reduzieren den Befall sofort – ohne dass ein Wirkstoff in die Nahrungskette gelangt und ohne Wartezeit bis zur Wirkung. Ein Fang ist zugleich der eindeutigste Befallsnachweis, den es gibt.

  • Stärken: sofortige Wirkung, kein Resistenzrisiko, kein Sekundärvergiftungsrisiko für Greifvögel, Füchse oder Hauskatzen, Art des Fangs sofort bestimmbar.
  • Grenzen: engmaschige Kontrolle nötig – ausgelöste Fallen fangen nicht weiter, und schon aus Tierschutzgründen gehören Fänge zeitnah entnommen. Bei größeren Populationen stoßen Einzelfallen an Kapazitätsgrenzen.
  • Einsatzprofil: ideal im Innenbereich, in sensiblen Produktionszonen (kein Gift in Lebensmittelnähe) und bei frühen, lokal begrenzten Befällen.

Wichtig

Giftfrei im Dauerbetrieb heißt nicht Gift-Verbot: Bei starkem oder verstecktem Befall bleibt die Bekämpfung mit zugelassenen Rodentiziden möglich und fachlich richtig – mit dokumentiertem Befallsnachweis, den Kontrollintervallen aus dem Zulassungsbescheid, begrenzter Dauer und vollständiger Köderrücknahme am Ende.

Werkzeug 3: Digitale Fallensensorik – Kontrolle ohne Leerfahrten

Der größte Kostenblock des giftfreien Monitorings sind die Kontrollfahrten – und genau hier setzt vernetzte Fallensensorik an. Sensoren in Schlagfallen oder Stationen melden eine Auslösung oder Bewegung automatisch. Statt routinemäßig leere Fallen abzufahren, fährt der Techniker gezielt dorthin, wo etwas passiert ist.

  • Reaktionszeit: Aus „beim nächsten Rundgang in drei Wochen“ wird „Meldung am selben Tag“ – gerade bei Schlagfallen auch ein Tierschutz-Argument.
  • Dokumentation: Jede Meldung ist zeitgestempelt und lückenlos – eine Datenbasis, die sich direkt in Monitoring-Berichte und Trendanalysen übernehmen lässt.
  • Wirtschaftlichkeit: Sensorik lohnt sich zuerst an schwer zugänglichen Punkten (Zwischendecken, Schächte, Außenlager) und bei weit entfernten Objekten. Die Hardware kostet – gerechnet wird sie über gesparte Fahrten und schnellere Reaktion.
  • Grenzen: Sichtkontrolle und Stationszustand bleiben Handarbeit; Sensorik ergänzt den Rundgang, sie ersetzt ihn nicht vollständig.

Werkzeug 4: Bauliche Prävention – die nachhaltigste Alternative

Die wirksamste Dauerbeköderung war immer die, die man sich sparen konnte: Ein Nager, der nicht ins Gebäude kommt, muss weder überwacht noch bekämpft werden. Mit dem Ende der pauschalen Beköderung wird Rodent-Proofing zum festen Bestandteil des Leistungspakets:

  • Zugänge schließen: Türdichtungen und Bürstenleisten, Gitter auf Lüftungsöffnungen und Abflüssen, Abdichtung von Kabel- und Rohrdurchführungen.
  • Umfeld entschärfen: Müllplätze und Paletten von der Fassade wegrücken, Bewuchs zurückschneiden, Futterquellen (offene Lager, Vogelfütterung) beseitigen.
  • Hygiene-Empfehlungen dokumentieren: Jede Empfehlung an den Kunden gehört in den Bericht – auch als Absicherung, wenn ein Befall auf unbehobene bauliche Mängel zurückgeht.

Präventionsempfehlungen sind zudem ein Umsatzfeld, das mit der Umstellung wächst: Die Begehung mit Schwachstellenanalyse ist eine eigene, fakturierbare Leistung.

Die neue Arbeitsweise: Monitoring und Bekämpfung sauber trennen

Aus den vier Werkzeugen ergibt sich ein klarer Zwei-Phasen-Ablauf, der zugleich die Logik der neuen Zulassungen ist:

1

Dauerbetrieb: giftfrei überwachen

Non-Tox-Köder, Fallen und ggf. Sensorik an allen Monitoringpunkten, feste Kontrollintervalle, jeder Befund dokumentiert – auch der Nullbefund. Wie Sie dieses Monitoring strukturiert aufbauen, zeigt der Leitfaden Schädlingsmonitoring aufbauen.

2

Anlassfall: dokumentiert bekämpfen

Zeigt das Monitoring einen Befall, beginnt die befristete Bekämpfungsmaßnahme: Befallsnachweis festhalten, zugelassenes Produkt wählen (mechanisch oder Rodentizid), Kontrollen nach Zulassungsbescheid, nach rund einem Monat Neubewertung – und am Ende alle Köder zurücknehmen und entsorgen. Danach läuft wieder Phase 1.

Serviceverträge umstellen: vom Köder-Abo zum Monitoring-Vertrag

Viele Bestandsverträge mit Gastronomie, Lebensmittelbetrieben und Hausverwaltungen stammen aus der Zeit der pauschalen Dauerbeköderung: „X Köderstellen, Y Termine pro Jahr, Köder wird nachgelegt.“ Diese Verträge brauchen jetzt eine neue Leistungsbeschreibung. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  1. Bestand sichten: Welche Verträge enthalten befallsunabhängige Beköderung? Welche Objekte haben noch Giftköder im Dauerbetrieb liegen?
  2. Objekte umrüsten: Giftköder aus dem Dauerbetrieb entfernen und dokumentiert entsorgen, Stationen auf Non-Tox umstellen, Punkte in den Fallenplan aufnehmen.
  3. Leistung neu beschreiben: Aus „Beköderung“ wird „dokumentiertes Monitoring mit Bericht + anlassbezogene Bekämpfung nach Aufwand oder Pauschale“. Die Kontrollfrequenz bleibt oder steigt – der Wert der Leistung wird sichtbarer, nicht kleiner.
  4. Kunden aktiv informieren: Die Rechtslage erklärt die Umstellung von selbst – besser, der Kunde hört es von Ihnen als vom Auditor. Ein einseitiges Infoschreiben mit dem Verweis auf die neuen Zulassungsbedingungen genügt meist als Einstieg.
  5. Vertraglich sauber machen: Die konkrete Anpassung bestehender Verträge besprechen Sie im Zweifel mit Ihrer WKO-Fachgruppe oder einer Rechtsberatung.
Praxisbeispiel

Ein Betrieb betreut ein Lebensmittellager bisher mit 20 dauerhaft giftbeköderten Stationen und vier Terminen pro Jahr. Nach der Umstellung stehen dieselben 20 Stationen mit Non-Tox-Ködern im Fallenplan, kontrolliert wird monatlich per Rundgang oder Sensorik, der Kunde bekommt Quartalsberichte mit Trendanalyse. Als im Herbst an drei Stationen Befraß auftritt, wird der Befall dokumentiert, vier Wochen gezielt bekämpft, die Köder werden zurückgenommen – und das Audit im Frühjahr bekommt eine lückenlose Kette aus Monitoring, Befallsnachweis, Maßnahme und Abschluss zu sehen.

Die Umstellung als Verkaufsargument

Die Versuchung ist groß, die Umstellung als lästige Pflicht zu kommunizieren. Das Gegenteil ist klüger – denn das neue Modell ist die bessere Dienstleistung:

  • Sichtbare Leistung: Ein Monitoring-Bericht mit Trendkurve zeigt dem Kunden jeden Monat, wofür er bezahlt. Nachgelegter Köder in einer schwarzen Box zeigt gar nichts.
  • Audit-Sicherheit: IFS, BRC und AMA-Gütesiegel verlangen genau die Dokumentationskette, die das neue Modell ohnehin erzeugt.
  • Verantwortung: Kein dauerhaft ausgelegtes Gift heißt weniger Risiko für Haustiere, Wildtiere, Kinder und Mitarbeiter – ein Argument, das bei Hausverwaltungen und Lebensmittelbetrieben ankommt.

Voraussetzung ist, dass die Dokumentation den Mehraufwand nicht auffrisst: Wer Befunde beim Rundgang am Handy erfasst und Berichte automatisch erzeugt, verwandelt die neue Pflicht in einen Wettbewerbsvorteil. Wie sich der gesamte Ablauf digital abbilden lässt, zeigt der Digitalisierungs-Leitfaden.

Checkliste: Ist Ihr Betrieb umgestellt?

Umstellungs-Check Dauerbeköderung

  • Alle Objekte mit befallsunabhängiger Giftbeköderung identifiziert?
  • Restbestände alter Produkte erfasst (Abverkaufs-/Aufbrauchfristen im Zulassungsbescheid geprüft)?
  • Dauerstationen auf Non-Tox-Köder oder Fallen umgerüstet und im Fallenplan erfasst?
  • Entnommene Giftköder dokumentiert entsorgt?
  • Serviceverträge auf Monitoring + anlassbezogene Bekämpfung umgestellt?
  • Kunden über die neue Rechtslage und Arbeitsweise informiert?
  • Sachkundenachweise des Teams aktuell (in Österreich Pflicht seit 1. Jänner 2026)?
  • Dokumentations-Ablauf für Befallsnachweis, Maßnahme und Köderrücknahme definiert?

Häufige Fragen zu den Alternativen zur Dauerbeköderung

Was sind Non-Tox-Köder?

Non-Tox-Köder sind wirkstofffreie Monitoring-Köder: Sie sehen aus und schmecken wie ein Giftköder, enthalten aber kein Rodentizid. Nager nehmen sie an, der Befraß zeigt die Aktivität – ohne Risiko für Nichtzielarten, Haustiere oder die Umwelt. Non-Tox-Köder können in denselben Köderstationen eingesetzt werden wie bisherige Giftköder und liefern den dokumentierten Befallsnachweis, der seit den neuen Zulassungen Voraussetzung für jede antikoagulante Bekämpfung ist.

Darf man Giftköder ab Juli 2026 noch dauerhaft auslegen?

Mit den ab 1. Juli 2026 neu erteilten Zulassungen ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit antikoagulanten Rodentiziden nicht mehr zulässig – bekämpft wird nur noch bei nachgewiesenem Befall und zeitlich begrenzt. Ein Stichtagsverbot ist das nicht: Produkte mit alter Zulassung, deren Produkteigenschaften die Dauerbeköderung erlauben, dürfen nach Zulassungsende noch während der Abverkaufsfrist von 180 Tagen und der anschließenden Aufbrauchfrist von weiteren 180 Tagen dafür verwendet werden (Art. 52 EU-Biozidverordnung). Verbindlich sind die Fristen im konkreten Zulassungsbescheid.

Sind mechanische Schlagfallen eine gleichwertige Alternative zu Giftködern?

Für das Monitoring und für frühe, lokal begrenzte Befälle sind Schlagfallen in Stationen ein vollwertiges Werkzeug: Sie wirken sofort, hinterlassen keine Wirkstoffe in der Nahrungskette und der Fang ist ein eindeutiger Befallsnachweis. Sie brauchen allerdings engmaschige Kontrollen – auch aus Tierschutzgründen. Bei starkem oder verstecktem Befall bleibt die Bekämpfung mit zugelassenen Rodentiziden möglich und nötig: mit dokumentiertem Befallsnachweis, begrenzter Dauer und Köderrücknahme am Ende.

Was bringt digitale Fallensensorik?

Sensorfallen melden eine Auslösung oder Aktivität automatisch – der Techniker fährt gezielt dorthin, wo etwas passiert ist, statt routinemäßig leere Fallen zu kontrollieren. Das senkt Fahrtzeiten, verkürzt die Reaktionszeit von Wochen auf Stunden und erzeugt nebenbei eine lückenlose, zeitgestempelte Dokumentation. Sinnvoll ist Sensorik vor allem an schwer zugänglichen oder weit entfernten Punkten; das klassische Monitoring mit regelmäßigen Rundgängen ersetzt sie nicht vollständig, denn Sichtkontrolle und Stationszustand bleiben Handarbeit.

Wie überzeuge ich Kunden von der Umstellung auf Monitoring?

Mit drei Argumenten: Erstens die Rechtslage – die befallsunabhängige Dauerbeköderung ist mit den neuen Zulassungen nicht mehr zulässig, die Umstellung ist also keine Kür. Zweitens die bessere Leistung – ein dokumentiertes Monitoring mit Berichten und Trendanalysen zeigt dem Kunden schwarz auf weiß, dass sein Betrieb überwacht ist, und liefert genau die Nachweise, die Audits verlangen. Drittens Umwelt und Sicherheit – kein dauerhaft ausgelegtes Gift bedeutet weniger Risiko für Haustiere, Wildtiere und Mitarbeiter. Wichtig ist, die Umstellung aktiv anzusprechen, bevor es der Auditor oder die Behörde tut.

Ist giftfreie Schädlingsbekämpfung jetzt Pflicht?

Nein. Zugelassene antikoagulante Rodentizide dürfen weiterhin eingesetzt werden – unter den neuen Zulassungen aber nur noch gegen einen nachgewiesenen, dokumentierten Befall, zeitlich begrenzt und mit vollständiger Köderrücknahme am Ende. Pflicht ist damit faktisch der giftfreie Dauerbetrieb: Die permanente Überwachung läuft über Non-Tox-Köder, Fallen und Sensorik, Gift kommt nur noch als befristete Bekämpfungsmaßnahme dazu. Genau diese Trennung von Monitoring und Bekämpfung verlangen die ab 1. Juli 2026 neu erteilten Zulassungen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Zusammenfassung des Stands vom 29. Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die jeweiligen Rechtstexte und die produktspezifischen Zulassungsbescheide. Ziehen Sie im Einzelfall die zuständige Behörde, die Fachgruppe Ihrer Wirtschaftskammer oder eine Rechtsberatung hinzu.

PD
PestDesk Redaktion Geschrieben in Zusammenarbeit mit österreichischen Schädlingsbekämpfern. Quellen: EU-Biozidverordnung 528/2012, Rodentizidsachkundeverordnung BGBl. II Nr. 246/2024, BAuA- und LAVES-Mitteilungen 2025/2026.

Monitoring statt Dauerbeköderung – digital dokumentiert

Fallenpläne mit Non-Tox-Punkten, Befallsnachweise mit Foto, Bekämpfungsmaßnahmen mit Fristen und Köderrücknahme: PestDesk bildet die neue Arbeitsweise komplett ab. Testen Sie die Live-Demo – ohne Registrierung, direkt im Browser.